Mit Beschluss vom 23.07.2025 (Az. 322 T 33/25) hat das Landgericht Hamburg ein hochrelevantes Signal für Berufsbetreuer*innen gesetzt: Verspätete Auszahlungen der Dauervergütung können einen vollwertigen Verzugsanspruch gegen die Staatskasse auslösen – inklusive Verzugspauschale.
Das Gericht hebt damit in Teilen den vorausgegangenen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek auf und korrigiert die dortige Einstufung des Vergütungsanspruchs als „öffentlich-rechtlich“.
Das Gericht hebt damit in Teilen den vorausgegangenen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek auf und korrigiert die dortige Einstufung des Vergütungsanspruchs als „öffentlich-rechtlich“.
Mit Beschluss vom 15.09.2025 (Az. 87 T 384/24) setzt das Landgericht Berlin ein deutliches Signal:
Gerichte dürfen Anträge auf Dauervergütung nicht mit dem Hinweis auf mögliche künftige Gesetzesänderungen ablehnen.
Gerichte dürfen Anträge auf Dauervergütung nicht mit dem Hinweis auf mögliche künftige Gesetzesänderungen ablehnen.