Direkt zum Seiteninhalt

09/2025

Menü überspringen
Menü überspringen
Mit Beschluss vom 23.07.2025 (Az. 322 T 33/25) hat das Landgericht Hamburg ein hochrelevantes Signal für Berufsbetreuer*innen gesetzt: Verspätete Auszahlungen der Dauervergütung können einen vollwertigen Verzugsanspruch gegen die Staatskasse auslösen – inklusive Verzugspauschale.
Das Gericht hebt damit in Teilen den vorausgegangenen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek auf und korrigiert die dortige Einstufung des Vergütungsanspruchs als „öffentlich-rechtlich“.
Mit Beschluss vom 15.09.2025 (Az. 87 T 384/24) setzt das Landgericht Berlin ein deutliches Signal:

Gerichte dürfen Anträge auf Dauervergütung nicht mit dem Hinweis auf mögliche künftige Gesetzesänderungen ablehnen.
Betreuungsbüro Berlin
Heidebrinker Straße 5
13357 Berlin
Mitglied im:
Zurück zum Seiteninhalt
App-Icon
Betreuungsbüro Berlin | Wedding | Mitte | Tiergarten | Reinickendorf | Berufsbetreuer Installieren Sie diese Website auf Ihrem Startbildschirm für ein besseres Erlebnis
Tippen Sie auf Installationsschaltfläche auf iOS und dann auf „Zu Ihrem Bildschirm hinzufügen“