Rechtliche Betreuung – Häufige Fragen & Antworten | Betreuungsbüro Berlin
Häufige Fragen zur rechtlichen Betreuung
Rechtliche Betreuung wirft bei vielen Menschen zunächst Unsicherheiten auf:
Was bedeutet Betreuung überhaupt?
Wer entscheidet?
Welche Rechte bleiben bestehen?
Und wie kann man vorsorgen?
Wer entscheidet?
Welche Rechte bleiben bestehen?
Und wie kann man vorsorgen?
In diesem FAQ-Bereich finden Sie verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Betreuungsrecht, die Aufgaben eines Berufsbetreuers sowie die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu geben – sachlich, transparent und ohne juristische Fachsprache.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für Erwachsene, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können.
Der Betreuer hilft dann in bestimmten Bereichen – zum Beispiel bei Behörden, Gesundheit oder Finanzen.
Die Betreuung ersetzt die frühere „Entmündigung“. Sie dient dem Schutz und der Unterstützung.
Der Betreuer hilft dann in bestimmten Bereichen – zum Beispiel bei Behörden, Gesundheit oder Finanzen.
Die Betreuung ersetzt die frühere „Entmündigung“. Sie dient dem Schutz und der Unterstützung.
Wer entscheidet über die Betreuung?
Wer entscheidet über die Betreuung?
Das Betreuungsgericht entscheidet nach Prüfung,
Anhörung und Festlegung des konkreten
Unterstützungsbedarfs.
Anhörung und Festlegung des konkreten
Unterstützungsbedarfs.
Wird man durch Betreuung entmündigt?
Wird man durch Betreuung entmündigt?
Nein. Eine Entmündigung gibt es im deutschen Recht nicht mehr.
Auch mit Betreuung bleibt die betreute Person grundsätzlich:
geschäftsfähig
entscheidungsfähig
Träger aller Rechte
Ein Betreuer unterstützt nur dort, wo Hilfe notwendig ist.
Auch mit Betreuung bleibt die betreute Person grundsätzlich:
geschäftsfähig
entscheidungsfähig
Träger aller Rechte
Ein Betreuer unterstützt nur dort, wo Hilfe notwendig ist.
Wann wird ein Betreuer überhaupt bestellt?
Wann wird ein Betreuer überhaupt bestellt?
Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn drei Dinge zusammenkommen:
Eine Krankheit oder Behinderung liegt vor
Die Person kann wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln
Andere Hilfen reichen nicht aus (z. B. Familie oder Vorsorgevollmacht)
Betreuung ist immer der letzte Schritt.
Eine Krankheit oder Behinderung liegt vor
Die Person kann wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln
Andere Hilfen reichen nicht aus (z. B. Familie oder Vorsorgevollmacht)
Betreuung ist immer der letzte Schritt.
Wird eine Betreuung automatisch für alle Lebensbereiche eingerichtet?
Wird eine Betreuung automatisch für alle Lebensbereiche eingerichtet?
Nein. Betreuung darf nur für die Bereiche angeordnet werden, in denen sie wirklich erforderlich ist.
Eine „Betreuung in allen Angelegenheiten“ ist heute unzulässig.
Eine „Betreuung in allen Angelegenheiten“ ist heute unzulässig.
Darf ein Betreuer mich gegen meinen Willen unterbringen lassen?
Darf ein Betreuer mich gegen meinen Willen unterbringen lassen?
Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn erhebliche Gefahren bestehen.
Dann ist immer eine gerichtliche Genehmigung erforderlich (z. B. freiheitsentziehende Maßnahmen).
Dann ist immer eine gerichtliche Genehmigung erforderlich (z. B. freiheitsentziehende Maßnahmen).
Muss der Betreuer meine Wünsche respektieren?
Muss der Betreuer meine Wünsche respektieren?
Ja. Grundsätzlich muss der Betreuer dem Willen und den Wünschen entsprechen.
Nur wenn dadurch eine erhebliche Gefahr entstehen würde, darf davon abgewichen werden.
Nur wenn dadurch eine erhebliche Gefahr entstehen würde, darf davon abgewichen werden.
Darf ein Betreuer über medizinische Eingriffe entscheiden?
Darf ein Betreuer über medizinische Eingriffe entscheiden?
Nur wenn die betreute Person selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist und der Aufgabenbereich Gesundheitssorge übertragen wurde.
Darf der Betreuer einfach über mich bestimmen?
Darf der Betreuer einfach über mich bestimmen?
Der Betreuer soll unterstützen und den Willen der betreuten Person beachten.
Er darf nur handeln, soweit es wirklich erforderlich ist.
Er darf nur handeln, soweit es wirklich erforderlich ist.
Darf ein Betreuer mich ins Pflegeheim bringen?
Darf ein Betreuer mich ins Pflegeheim bringen?
Nicht einfach so.
Wohnungsauflösungen oder Heimunterbringung sind schwerwiegende Maßnahmen und oft genehmigungspflichtig.
Betreuung heißt nicht automatisch Heim. Betreuung heißt Unterstützung.
Wohnungsauflösungen oder Heimunterbringung sind schwerwiegende Maßnahmen und oft genehmigungspflichtig.
Betreuung heißt nicht automatisch Heim. Betreuung heißt Unterstützung.
Kann eine Betreuung gegen meinen Willen angeordnet werden?
Kann eine Betreuung gegen meinen Willen angeordnet werden?
Nein. Gegen den freien Willen darf kein Betreuer bestellt werden.
Darf der Betreuer mein Geld behalten?
Darf der Betreuer mein Geld behalten?
Nein.
Ein Betreuer verwaltet Geld ausschließlich im Interesse der betreuten Person.
Es bestehen strenge gerichtliche Kontrollmechanismen.
Ein Betreuer verwaltet Geld ausschließlich im Interesse der betreuten Person.
Es bestehen strenge gerichtliche Kontrollmechanismen.
Darf ein Betreuer Geschenke machen oder Vermögen verschenken?
Darf ein Betreuer Geschenke machen oder Vermögen verschenken?
Nur sehr eingeschränkt und oft nur mit Genehmigung.
Schenkungen sind rechtlich besonders sensibel.
Schenkungen sind rechtlich besonders sensibel.
Was ist ein Einwilligungsvorbehalt?
Was ist ein Einwilligungsvorbehalt?
Ein Einwilligungsvorbehalt bedeutet:
Bestimmte Verträge oder finanzielle Geschäfte sind nur noch mit Zustimmung des Betreuers möglich.
Das ist eine Ausnahme und wird nur angeordnet, wenn sonst erhebliche Selbstschädigung droht.
Bestimmte Verträge oder finanzielle Geschäfte sind nur noch mit Zustimmung des Betreuers möglich.
Das ist eine Ausnahme und wird nur angeordnet, wenn sonst erhebliche Selbstschädigung droht.
Können Angehörige automatisch für mich entscheiden?
Können Angehörige automatisch für mich entscheiden?
Nein.
Kinder oder Ehepartner dürfen nicht automatisch rechtsverbindlich handeln.
Das geht nur:
• mit Vorsorgevollmacht
• oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind
Kinder oder Ehepartner dürfen nicht automatisch rechtsverbindlich handeln.
Das geht nur:
• mit Vorsorgevollmacht
• oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall handeln darf.
Wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kann eine Betreuung oft vermieden werden.
Wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kann eine Betreuung oft vermieden werden.
Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht?
Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht?
Im Außenverhältnis gilt sie sofort ab Ausstellung.
Intern kann aber vereinbart werden, dass sie erst im Ernstfall genutzt wird.
Intern kann aber vereinbart werden, dass sie erst im Ernstfall genutzt wird.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit.
Dann sollten alle Vollmachtsurkunden zurückverlangt werden.
Dann sollten alle Vollmachtsurkunden zurückverlangt werden.
Sollte eine Vorsorgevollmacht registriert werden?
Sollte eine Vorsorgevollmacht registriert werden?
Ja, das ist sehr sinnvoll.
Sie kann im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden, damit Gerichte sie im Bedarfsfall finden.
Sie kann im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden, damit Gerichte sie im Bedarfsfall finden.
Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?
Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?
Die Mindestgebühr beträgt 60 €, die Höchstgebühr 1.735 €.
Bei 50.000 € Vermögen liegt die Gebühr z. B. bei etwa 115 €. Angaben ohne Gewähr
Bei 50.000 € Vermögen liegt die Gebühr z. B. bei etwa 115 €. Angaben ohne Gewähr
Kann ich mir meinen Betreuer aussuchen?
Kann ich mir meinen Betreuer aussuchen?
In vielen Fällen ja.
Das Gericht berücksichtigt Wünsche, solange die Person geeignet ist.
Das Gericht berücksichtigt Wünsche, solange die Person geeignet ist.
Wer darf nicht Betreuer werden?
Wer darf nicht Betreuer werden?
Menschen mit Interessenkonflikten – z. B. Personal aus Einrichtungen, die die Person versorgen.
Das dient dem Schutz vor Abhängigkeiten.
Das dient dem Schutz vor Abhängigkeiten.
Wer kontrolliert den Betreuer?
Wer kontrolliert den Betreuer?
Das Betreuungsgericht.
Betreuer müssen Berichte abgeben, Genehmigungen einholen und rechenschaftspflichtig handeln.
Betreuer müssen Berichte abgeben, Genehmigungen einholen und rechenschaftspflichtig handeln.
Kann ein Betreuer gewechselt werden?
Kann ein Betreuer gewechselt werden?
Ja. Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder der Betreuer ungeeignet ist, kann das Gericht einen Wechsel vornehmen.
Wie lange dauert eine Betreuung?
Wie lange dauert eine Betreuung?
So lange wie nötig – nicht länger.
Sobald Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben.
Sobald Betreuung nicht mehr erforderlich ist, wird sie aufgehoben.
Kann eine Betreuung wieder beendet werden?
Kann eine Betreuung wieder beendet werden?
Ja.
Betreuung ist kein Dauerzustand, sondern eine Hilfe auf Zeit.
Betreuung ist kein Dauerzustand, sondern eine Hilfe auf Zeit.
Welche typischen Aufgaben hat die Eingliederungshilfe?
Welche typischen Aufgaben hat die Eingliederungshilfe?
Unterstützung im Alltag (z. B. Wohnen, Tagesstruktur, Assistenz)
Soziale Teilhabe und Förderung von Selbstständigkeit
Assistenz bei Freizeit, Arbeit, Bildung
Unterstützung durch Fachkräfte, nicht durch rechtliche Entscheidungen
👉 Die Eingliederungshilfe handelt praktisch, nicht rechtlich.
Soziale Teilhabe und Förderung von Selbstständigkeit
Assistenz bei Freizeit, Arbeit, Bildung
Unterstützung durch Fachkräfte, nicht durch rechtliche Entscheidungen
👉 Die Eingliederungshilfe handelt praktisch, nicht rechtlich.
Was darf die Eingliederungshilfe ausdrücklich nicht?
Was darf die Eingliederungshilfe ausdrücklich nicht?
Keine rechtliche Vertretung gegenüber Behörden oder Dritten
Keine Vertragsabschlüsse im Namen der leistungsberechtigten Person
Keine Entscheidungen über Geld, Gesundheit oder Aufenthalt
👉 Keine Stellvertretung, kein Ersatz für Betreuung.
Keine Vertragsabschlüsse im Namen der leistungsberechtigten Person
Keine Entscheidungen über Geld, Gesundheit oder Aufenthalt
👉 Keine Stellvertretung, kein Ersatz für Betreuung.
Was ist die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers?
Was ist die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers?
Der Betreuer vertritt eine volljährige Person rechtlich in genau festgelegten Aufgabenkreisen.
Er ist gesetzlicher Vertreter, nicht Dienstleister
Er ist gesetzlicher Vertreter, nicht Dienstleister
Ist der Betreuer für praktische Alltagsunterstützung zuständig?
Ist der Betreuer für praktische Alltagsunterstützung zuständig?
Nein.
Der Betreuer organisiert ggf. Hilfen, führt sie aber nicht selbst aus.
Reine Alltagshilfen rechtfertigen keine Betreuung
Der Betreuer organisiert ggf. Hilfen, führt sie aber nicht selbst aus.
Reine Alltagshilfen rechtfertigen keine Betreuung
Wer beantragt Leistungen der Eingliederungshilfe?
Wer beantragt Leistungen der Eingliederungshilfe?
Grundsätzlich die leistungsberechtigte Person selbst
Oder der Betreuer, wenn der Aufgabenbereich „Behördenangelegenheiten“ / „Sozialleistungen“ übertragen wurde
👉 Die Eingliederungshilfe beantragt sich nicht selbst.
Oder der Betreuer, wenn der Aufgabenbereich „Behördenangelegenheiten“ / „Sozialleistungen“ übertragen wurde
👉 Die Eingliederungshilfe beantragt sich nicht selbst.
Wer entscheidet über Ziele und Inhalte der Eingliederungshilfe?
Wer entscheidet über Ziele und Inhalte der Eingliederungshilfe?
Fachlich: Träger der Eingliederungshilfe
Inhaltlich: Wünsche der leistungsberechtigten Person
Rechtlich verbindlich: ggf. der Betreuer
👉 Der Betreuer ersetzt keine Fachplanung.
Inhaltlich: Wünsche der leistungsberechtigten Person
Rechtlich verbindlich: ggf. der Betreuer
👉 Der Betreuer ersetzt keine Fachplanung.
Kann die Eingliederungshilfe Aufgaben des Betreuers übernehmen?
Kann die Eingliederungshilfe Aufgaben des Betreuers übernehmen?
Nein.
Leistungserbringer dürfen keine rechtliche Vertretung ausüben – Interessenkonflikt
Leistungserbringer dürfen keine rechtliche Vertretung ausüben – Interessenkonflikt
Kann der Betreuer Aufgaben der Eingliederungshilfe ersetzen?
Kann der Betreuer Aufgaben der Eingliederungshilfe ersetzen?
Nein.
Der Betreuer organisiert und kontrolliert, erbringt aber keine Assistenzleistungen
Der Betreuer organisiert und kontrolliert, erbringt aber keine Assistenzleistungen
Wie ist die saubere Rollenverteilung?
Wie ist die saubere Rollenverteilung?
Eingliederungshilfe = Unterstützen und begleiten
Betreuer = rechtlich vertreten und absichern
👉 Zusammenarbeit ja – Rollenvermischung nein.
Betreuer = rechtlich vertreten und absichern
👉 Zusammenarbeit ja – Rollenvermischung nein.
Was ist der häufigste Fehler in der Praxis?
Was ist der häufigste Fehler in der Praxis?
Träger erwarten, dass Betreuer Alltagsprobleme lösen
Betreuer sollen Fachleistungen steuern
👉 Beides ist rechtswidrig und ineffizient.
Betreuer sollen Fachleistungen steuern
👉 Beides ist rechtswidrig und ineffizient.
Was ist nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe?
Was ist nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe:
vertritt niemanden rechtlich
unterschreibt keine Anträge oder Verträge
entscheidet nicht über Geld, Gesundheit oder Aufenthalt
ersetzt keine rechtliche Betreuung
vertritt niemanden rechtlich
unterschreibt keine Anträge oder Verträge
entscheidet nicht über Geld, Gesundheit oder Aufenthalt
ersetzt keine rechtliche Betreuung
Merksatz für Klienten und Träger
Merksatz für Klienten und Träger
„Die Eingliederungshilfe hilft im Leben – der Betreuer im Recht.“
Beispie: Probleme beim Einkaufen
Beispie: Probleme beim Einkaufen
Situation:
Eine leistungsberechtigte Person schafft den Einkauf nicht allein.
Eingliederungshilfe:
Organisiert Einkaufsassistenz oder Begleitung.
Betreuer:
Nicht zuständig für Einkaufen oder Begleiten.
👉 Alltagshilfe = Eingliederungshilfe
Betreuungsrecht
Eine leistungsberechtigte Person schafft den Einkauf nicht allein.
Eingliederungshilfe:
Organisiert Einkaufsassistenz oder Begleitung.
Betreuer:
Nicht zuständig für Einkaufen oder Begleiten.
👉 Alltagshilfe = Eingliederungshilfe
Betreuungsrecht
Beispiel: Antrag auf Grundsicherung
Beispiel: Antrag auf Grundsicherung
Situation:
Ein Antrag beim Sozialamt ist erforderlich.
Eingliederungshilfe:
Darf beim Ausfüllen unterstützen, aber nicht unterschreiben.
Betreuer:
Stellt und unterschreibt den Antrag, wenn der Aufgabenbereich besteht.
👉 Rechtsverbindliches Handeln = Betreuung
Ein Antrag beim Sozialamt ist erforderlich.
Eingliederungshilfe:
Darf beim Ausfüllen unterstützen, aber nicht unterschreiben.
Betreuer:
Stellt und unterschreibt den Antrag, wenn der Aufgabenbereich besteht.
👉 Rechtsverbindliches Handeln = Betreuung
Beispiel: Ärger mit dem Vermieter
Beispiel: Ärger mit dem Vermieter
Situation:
Der Vermieter kündigt oder droht mit Räumung.
Eingliederungshilfe:
Keine Vertretung, keine Verhandlungen.
Betreuer:
Führt Schriftverkehr, legt Widerspruch ein, beauftragt ggf. Anwalt.
👉 Wohnungsrecht = Betreuung
Der Vermieter kündigt oder droht mit Räumung.
Eingliederungshilfe:
Keine Vertretung, keine Verhandlungen.
Betreuer:
Führt Schriftverkehr, legt Widerspruch ein, beauftragt ggf. Anwalt.
👉 Wohnungsrecht = Betreuung
Beispiel: Tagesstruktur fehlt
Beispiel: Tagesstruktur fehlt
Situation:
Die Person verbringt den Tag isoliert und ohne Struktur.
Eingliederungshilfe:
Plant Tagesangebote, Gruppen, Beschäftigung.
Betreuer:
Kann anregen, kontrollieren, aber nicht durchführen.
👉 Teilhabe = Eingliederungshilfe
Die Person verbringt den Tag isoliert und ohne Struktur.
Eingliederungshilfe:
Plant Tagesangebote, Gruppen, Beschäftigung.
Betreuer:
Kann anregen, kontrollieren, aber nicht durchführen.
👉 Teilhabe = Eingliederungshilfe
Beispiel: Konto ist überzogen
Beispiel: Konto ist überzogen
Situation:
Dauerhafte Kontoüberziehungen, Mahnungen.
Eingliederungshilfe:
Nicht zuständig.
Betreuer:
Ordnet Finanzen, spricht mit Bank, richtet ggf. Kontoschutz ein.
👉 Vermögenssorge = Betreuung
Dauerhafte Kontoüberziehungen, Mahnungen.
Eingliederungshilfe:
Nicht zuständig.
Betreuer:
Ordnet Finanzen, spricht mit Bank, richtet ggf. Kontoschutz ein.
👉 Vermögenssorge = Betreuung
Beispiel: Arzttermin wird nicht wahrgenommen
Beispiel: Arzttermin wird nicht wahrgenommen
Situation:
Die Person erscheint nicht zu wichtigen Arztterminen.
Eingliederungshilfe:
Begleitung oder Erinnerung möglich.
Betreuer:
Entscheidet nicht automatisch über Behandlung, sondern nur rechtlich, wenn nötig.
👉 Begleitung ≠ Entscheidung
Die Person erscheint nicht zu wichtigen Arztterminen.
Eingliederungshilfe:
Begleitung oder Erinnerung möglich.
Betreuer:
Entscheidet nicht automatisch über Behandlung, sondern nur rechtlich, wenn nötig.
👉 Begleitung ≠ Entscheidung
Beispiel: Zustimmung zu einer Operation
Beispiel: Zustimmung zu einer Operation
Situation:
Ein ärztlicher Eingriff steht an.
Eingliederungshilfe:
Keine Befugnisse.
Betreuer:
Prüft Einwilligungsfähigkeit, erklärt oder verweigert Zustimmung im rechtlichen Rahmen.
👉 Gesundheitssorge = Betreuung
Ein ärztlicher Eingriff steht an.
Eingliederungshilfe:
Keine Befugnisse.
Betreuer:
Prüft Einwilligungsfähigkeit, erklärt oder verweigert Zustimmung im rechtlichen Rahmen.
👉 Gesundheitssorge = Betreuung
Beispiel: Konflikt im Wohnprojekt
Beispiel: Konflikt im Wohnprojekt
Situation:
Streit mit Mitbewohnern oder Betreuungspersonal.
Eingliederungshilfe:
Klärt pädagogisch und organisatorisch.
Betreuer:
Wird erst relevant bei rechtlichen Konsequenzen (Kündigung, Vertragsänderung).
👉 Konfliktlösung zuerst fachlich, nicht rechtlich
Streit mit Mitbewohnern oder Betreuungspersonal.
Eingliederungshilfe:
Klärt pädagogisch und organisatorisch.
Betreuer:
Wird erst relevant bei rechtlichen Konsequenzen (Kündigung, Vertragsänderung).
👉 Konfliktlösung zuerst fachlich, nicht rechtlich
Beispiel: Wunsch nach Anbieterwechsel
Beispiel: Wunsch nach Anbieterwechsel
Situation:
Die Person möchte einen anderen Träger der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe:
Setzt Wunsch- und Wahlrecht um.
Betreuer:
Unterstützt rechtlich, entscheidet nicht nach eigenem Geschmack.
👉 Wille der Person ist maßgeblich
Die Person möchte einen anderen Träger der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe:
Setzt Wunsch- und Wahlrecht um.
Betreuer:
Unterstützt rechtlich, entscheidet nicht nach eigenem Geschmack.
👉 Wille der Person ist maßgeblich
Beispiel: Träger verlangt „Freigabe“ durch Betreuer
Beispiel: Träger verlangt „Freigabe“ durch Betreuer
Situation:
Ein Träger möchte vor Leistungserbringung die Zustimmung des Betreuers.
Rechtslage:
❌ Unzulässig, wenn keine rechtliche Entscheidung betroffen ist.
👉 Fachleistungen brauchen keine betreuerliche Genehmigung
Ein Träger möchte vor Leistungserbringung die Zustimmung des Betreuers.
Rechtslage:
❌ Unzulässig, wenn keine rechtliche Entscheidung betroffen ist.
👉 Fachleistungen brauchen keine betreuerliche Genehmigung