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12/2025

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Dauervergütung ist kein Spielball

Kategorie Dauervergütung Autor Kai Baldringer-Avagliano Datum 22 Dez 2025 Lesezeit 1:00
Der Beschluss des AG Lichtenberg setzt einen notwendigen Klarpunkt: Eine festgesetzte Dauervergütung kann nicht einseitig aufgehoben werden. Ohne Antrag des Betreuers fehlt dafür jede Rechtsgrundlage. § 48 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist eindeutig – und lässt keinen Raum für „korrigierende“ Praxis oder verwaltungsinterne Zweckmäßigkeitserwägungen.
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