Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass die Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe – insbesondere im betreuten Einzelwohnen – regelmäßig rechtswidrig ist. Eine zeitliche Begrenzung lässt sich weder mit pauschalen Prognosen noch mit fiskalischen Interessen rechtfertigen. Das Urteil stärkt die Rechte von Leistungsberechtigten und stellt klar, dass Hilfen grundsätzlich so lange zu gewähren sind, wie der Bedarf tatsächlich besteht.
Das Sozialgericht Berlin bestätigt erneut: Die Befristung ambulanter Hilfe zur Pflege ist rechtswidrig. Trotz gefestigter Rechtsprechung hält das Bezirksamt weiterhin an dieser Praxis fest.
Die Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe ist nach der ständigen Rechtsprechung regelmäßig rechtswidrig. Das Sozialgericht Berlin bestätigt erneut, dass es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt und Verwaltungsträger Befristungen nicht als Standardinstrument einsetzen dürfen. Das Urteil stärkt die Rechte von Leistungsberechtigten und bietet eine klare Argumentationsgrundlage für Widersprüche.
Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass die Ablehnung einer Dauervergütung nicht auf bloße Spekulationen oder organisatorische Bedenken gestützt werden darf. Maßgeblich ist allein, ob sich die maßgeblichen Verhältnisse voraussichtlich ändern. Bei stabilen Umständen – insbesondere hinsichtlich Mittellosigkeit, Wohnsituation und Betreuungsbedarf – ist die Dauervergütung zu bewilligen.