Mit Urteil vom 23. Juni 2025 (Az. S 212 SO 1364/23) setzt das Sozialgericht Berlin ein deutliches Ausrufezeichen:
Die Befristung eines Eingliederungshilfe-Bescheids ist rechtswidrig, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht.
Die Befristung eines Eingliederungshilfe-Bescheids ist rechtswidrig, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht.
In der beruflichen Betreuung erleben wir es regelmäßig: Das Sozialamt bewilligt Leistungen der Hilfe zur Pflege – aber nur befristet. Ein Jahr, manchmal zwei. Dann heißt es: Wieder Antrag stellen, wieder Pflegeberichte einsammeln, wieder Unsicherheit. Diese Praxis ist nicht nur belastend und aufwändig, sondern auch rechtswidrig