Direkt zum Seiteninhalt

Rechnungslegung

Menü überspringen
Menü überspringen
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 27. Januar 2026 klargestellt, dass Betreuer nicht verpflichtet sind, im Rahmen der Rechnungslegung pauschal Original-Kontoauszüge vorzulegen. Eine geordnete und nachvollziehbare Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben genügt, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten oder Manipulationen bestehen. Der Beschluss macht deutlich, dass der Rechtspfleger hier über das Ziel hinausgeschossen ist. Zwangsgelder dürfen nur auf Grundlage rechtmäßiger und verhältnismäßiger gerichtlicher Anordnungen verhängt werden.
Mit Beschluss vom 10.12.2020 (Az. 83 T 242/20) hat das Landgericht Berlin eine wichtige Klarstellung zur Rechnungslegung von Berufsbetreuer*innen vorgenommen. Das Gericht hebt die Entscheidung des Amtsgerichts Mitte auf und stellt unmissverständlich fest:

Für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung genügt eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben – auch dann, wenn die Umsatzübersichten mit einer Banking-Software erstellt wurden.
Zurück zum Seiteninhalt
App-Icon
Betreuungsbüro Berlin | Wedding | Mitte | Tiergarten | Reinickendorf | Berufsbetreuer Installieren Sie diese Website auf Ihrem Startbildschirm für ein besseres Erlebnis
Tippen Sie auf Installationsschaltfläche auf iOS und dann auf „Zu Ihrem Bildschirm hinzufügen“