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08/2025

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Das Landgericht Berlin (Az.: 87 T 53/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass die Aufhebung einer Dauervergütungsanordnung nur bei einer wesentlichen Änderung der Sach- oder Rechtslage nach § 48 FamFG zulässig ist.
Mit Beschluss vom 10.12.2020 (Az. 83 T 242/20) hat das Landgericht Berlin eine wichtige Klarstellung zur Rechnungslegung von Berufsbetreuer*innen vorgenommen. Das Gericht hebt die Entscheidung des Amtsgerichts Mitte auf und stellt unmissverständlich fest:

Für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung genügt eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben – auch dann, wenn die Umsatzübersichten mit einer Banking-Software erstellt wurden.
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Heidebrinker Straße 5
13357 Berlin
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