Direkt zum Seiteninhalt

Sozialrecht

Menü überspringen
Menü überspringen
Mit Urteil vom 23. Juni 2025 (Az. S 212 SO 1364/23) setzt das Sozialgericht Berlin ein deutliches Ausrufezeichen:

Die Befristung eines Eingliederungshilfe-Bescheids ist rechtswidrig, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht.

Pflegehilfe befristen? Warum das Rechtswidrig ist

Kategorie Sozialrecht Autor Kai Baldringer-Avagliano Datum 02 Jul 2025 Lesezeit 2 Minuten
In der beruflichen Betreuung erleben wir es regelmäßig: Das Sozialamt bewilligt Leistungen der Hilfe zur Pflege – aber nur befristet. Ein Jahr, manchmal zwei. Dann heißt es: Wieder Antrag stellen, wieder Pflegeberichte einsammeln, wieder Unsicherheit. Diese Praxis ist nicht nur belastend und aufwändig, sondern auch rechtswidrig
Das Bundessozialgericht stellt klar: Leistungen dürfen nicht allein aus Verwaltungsgründen befristet werden. Das gilt für das Persönliche Budget ebenso wie für Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt, wenn es sich um gesetzliche Pflichtleistungen handelt und keine ausdrückliche Befristungsgrundlage besteht.

Diese Grundsätze gelten auch nach der Reform der Eingliederungshilfe unverändert fort. Der Systemwechsel durch das Bundesteilhabegesetz ändert nichts daran, dass Befristungen nur zulässig sind, wenn das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Der bloße Zeitablauf ersetzt keine rechtliche Begründung. § 32 SGB X ist auch im neuen Recht nicht dazu da, interne Organisations- oder Prüfdefizite der Verwaltung auszugleichen.

Unbefristet bedeutet nicht lebenslang: Änderungen sind jederzeit über die vorgesehenen Änderungs- und Aufhebungsregelungen möglich. Wer dennoch pauschal befristet, verlagert das Verwaltungsrisiko rechtswidrig auf die Leistungsberechtigten.

Fazit: Auch nach der Reform bleibt es dabei – Befristungen aus Bequemlichkeit sind rechtswidrig. Eingliederungshilfe dient der Sicherung von Teilhabe, nicht der Fristenverwaltung.
Zurück zum Seiteninhalt
App-Icon
Betreuungsbüro Berlin | Wedding | Mitte | Tiergarten | Reinickendorf | Berufsbetreuer Installieren Sie diese Website auf Ihrem Startbildschirm für ein besseres Erlebnis
Tippen Sie auf Installationsschaltfläche auf iOS und dann auf „Zu Ihrem Bildschirm hinzufügen“