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Dauervergütung

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Mit Beschluss vom 05.06.2024 (Az. 87 T 189/24) hat das Landgericht Berlin eine richtungsweisende Korrektur vorgenommen:

Das Amtsgericht Lichtenberg hat das gesetzliche Ermessen bei der Ablehnung einer Dauervergütung nicht ordnungsgemäß ausgeübt.
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